KINDERTAGESEINRICHTUNGEN

Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus
Hier haben wir eine Seite: Coronavirus und Kinder - Beschäftigungs- und Aufklärungsmaterial (Links) für Sie erstellt:
http://kindergarten-werne.de/coronavirus-und-kinder.html
Update, 29.06.2020
- Die Coronaeinreiseverordnung regelt für Einreisende aus internationalen Risikogebie-ten eine Quarantänepflicht
- Neuregelung zur Wiederaufnahme von Kindern nach einer Erkrankung mit Krankheitssympto-men von COVID-19, das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen, MKFFI
- Muster- Erklärung zur Symptomfreiheit bei Kindern nach einer Erkrankung mit Krank-heitssymptomen von COVID-19
- Schreiben von Minister Stamp, MKFFI
Update, 22.05.2020
Öffnung der Kindertagesbetreuung im eingeschränkten Regelbetrieb
Ab dem 8. Juni 2020 wird das Betretungsverbot für die Kindertagesbetreuungsange-bote in Nordrhein-Westfalen aufgehoben und ein eingeschränkter Regelbetrieb aufgenommen.
- Presseinformation, die Landesregierung Nordrhein-Westfalen
- Öffnung der Kindertagesbetreuung, das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen, MKFFI
Update, 11.05.2020
(von dem Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen, MKFFI)
- Schrittweise Öffnung der Kindertagesbetreuung, offizielle Information Land NRW für Eltern (deren Kinder in u. g. Einrichtungen oder in der Kindertagespflege betreut werden), Träger, Leitungen, Personal (von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen)
- Schrittweise Öffnung der Kindertagesbetreuung, an die Eltern in Nordrhein-Westfalen
Update, 27.04.2020
Durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales wurde die konsolidierte Fassung der CoronaBetrVO veröffentlicht. Diese tritt ab Montag, 27.04.2020 in Kraft.
Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKFFI) gibt in einem Schreiben vom 24.04.2020 Informationen zur weiteren Öffnung der Kindertagesbetreuung für erwerbstätige Alleinerziehende. Ebenfalls werden durch das MKFFI entsprechend überarbeitete Musterbescheinigungen zur Verfügung gestellt.
- Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 im Bereich der Betreuungsinfrastruktur (Coronabetreuungsverordnung – CoronaBetrVO)
(In der ab dem 27. April 2020 gültigen Fassung) - Offizielle Information Land NRW Kita-Öffnung, Alleinerziehende
- Bescheinigung Alleinerziehende Schule-Hochschule
- Bescheinigung für erwerbstätige Alleinerziehende
Update, 18.04.2020
(von dem Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen, MKFFI)
- Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 2 im Bereich der Betreuungsinfrastruktur
(tritt am 20. April 2020 in Kraft und mit Ablauf des 3. Mai 2020 außer Kraft) - Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2
(Tritt am 20. April 2020 in Kraft und mit Ablauf des 3. Mai 2020 außer Kraft) - Aktuell gültige Liste mit den Tätigkeitsbereichen die Anspruch auf eine erweiterte „Notfallbetreuung“ in der Kindertagesbetreuung haben. Diese hat Gültigkeit bis zum 22.04.2020 und wird am 23.04.2020 abgelöst durch die:
- Liste (ab dem 23.04.2020)
Einzelne Tätigkeitsbereiche sind in den Sektoren nach § 5 CoronaBetrVO schon enthalten, wie zum Beispiel „Herstellung von Nahrungsmitteln“ im Sektor Ernährung: Produktion.
Andere Berufsgruppen, zum Beispiel „Rechtsberatung“ hatten wir bereits durch die FAQs berücksichtigt.
Das MKFFI geht davon aus, dass sich die Anzahl der zu betreuenden Kinder nur geringfügig erhöhen wird. Durch das Monitoring des MKFFI werden weiterhin die entsprechenden Daten in den Kitas und in der Kindertagespflege erhoben.
Vorbehaltlich weiterer Änderungen, von denen wir aktuell nicht ausgehen, kann diese neue Berufsgruppenbeschreibung zu Erweiterungen in folgenden neu hinzugekommenen Bereichen führen:
• Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin
• Herstellung von chemischen Grundstoffen, Düngemitteln und Stickstoffverbindungen, Kunststoffen in Primärformen und synthetischem Kautschuk in Primärformen
• Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln
• Herstellung von Textilien
• Private Wach- und Sicherheitsdienste
• Rechtsberatung
Aussetzung der Elternbeitragserhebung für den Monat April 2020
Werne (Quelle: www.werne.de, 3.0 Aussetzung der Elternbeitragserhebung für den Monat April 2020)
- Am 27.03.2020 haben sich das Land NRW und die kommunalen Spitzenverbände darauf geeinigt, alle Elternbeiträge für Kitas Kindertagespflege Offene Ganztagsschulen sonstige außerunterrichtliche Betreuungsangebote der Primarstufe auszusetzen. Eltern, die ihre Kinder in der Notbetreuung haben, werden ebenfalls nicht zu den Beiträgen herangezogen. Diese Entlastung wird zur Hälfte vom Land und von den Kommunen finanziert.
Olfen:
- Corona: Hilfspaket für Olfen, Stadt Olfen Pressestelle, PDF
- Direkt zu den Maßnahmen (PDF): Hilfspaket der Stadt Olfen zur Bewältigung der Corona-Krise, (Quelle: www.olfen.de)
Kreis Coesfeld
- Für den Monat April 2020 setzt der Kreis Coesfeld die Elternbeiträge für die Betreuung in den Kindertageseinrichtungen, in der Kindertagespflege und für die Übermittagsbetreuung in den Schulen aus – unabhängig davon, ob eine Notbetreuung in Anspruch genommen wird oder nicht. Das betrifft die neun Städte und Gemeinden im Kreisjugendamtsbezirk; die Städte Coesfeld und Dülmen haben eigene Jugendämter, die hierzu eigene Regelungen getroffen haben.(Quelle: www.kreis-coesfeld.de)
Update, 23.03.2020
- Elternbrief Nr. 3 WICHTIGER APPELL an alle Eltern, die aufgrund der Neuregelung einen Betreuungsanspruch haben, Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Update, 21.03.2020
- NEUREGELUNG zur Betreuung von Kindern von Personen, die in kritischer Infrastruktur tätig sind (Schlüsselpersonen) und Betreuung am Wochenende, Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Update, 18.03.2020
- Elternbrief Nr. 1 17.03.2020, Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen,
Betretungsverbot und Betreuung von Kindern von Schlüsselpersonen - Elternbrief Nr. 2 17.03.2020, Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen,
Betreuung der Kinder von Eltern, die keinen Anspruch auf Betreuung in einem Kindertages-betreuungsangebot haben
Arabisch-Elternbrief Nr.2
Türkisch-Elternbrief Nr.2
Englisch-Elternbrief Nr.2 - Zarządzenie w związku z rozprzestrzenianiem sie Koronawirusa
Polnisch: Verordnung im Zusammenhang mit der Verbreitung des Coronavirus
14.03.2020
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigen,
das Landeskabinett hat am Freitagmorgen, 13. März 2020, getagt. Gegenstand der außerordentlichen Beratungen waren Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus in Nordrhein-Westfalen. Leitlinie für die Entscheidungen der Landesregierung war es, die Anzahl sozialer Kontakte in den kommenden Wochen zu reduzieren, um so die dynamische Verbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen.
So heißt es zum Thema Kinderbetreuung:
„Ab Montag (16.3.) dürfen Kinder im Alter bis zur Einschulung keine Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle, Heilpädagogische Kindertageseinrichtungen oder „Kinderbetreuung in besonderen Fällen“ betreten. Die Eltern sind verpflichtet, ihre Aufgabe zur Erziehung der Kinder wahrzunehmen. Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass ihre Kinder die Kindertagesbetreuungsangebote nicht nutzen.“
Allerdings müssen gemäß Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales weiterhin Betreuungsmöglichkeiten für Kinder, deren Eltern u.a. zu folgenden Berufsgruppen gehören, vorgesehen werden:
- für Ärztinnen und Ärzte, Pflegepersonal und weiteres Personal, das notwendig ist, um intensivpflichtige Menschen zu behandeln,
- für Eltern, die in Bereichen der öffentlichen Ordnung oder anderer wichtiger Infrastruktur arbeiten.
Alle unsere Kindertageseinrichtungen sind am Montag (16.03.) und Dienstag (17.03.) geöffnet, um den Eltern, die in den oben genannten Berufsgruppen tätig sind, zunächst eine Notbetreuung anzubieten.
Um die Betreuung der oben genannten Berufsgruppen sicherzustellen, werden wir am Montag mit den jeweiligen Eltern ins Gespräch gehen. Wir weisen darauf hin, dass nur Kinder, bei denen entweder beide Eltern in der oben genannten Berufsgruppe tätig sind oder Alleinerziehende Eltern, die in dieser Berufsgruppe tätig sind, am Montag in unseren Einrichtungen betreut werden. Die Notwendigkeit der Betreuung ist durch einen schriftlichen Nachweis der jeweiligen Arbeitgeber nachzuweisen.
Nach Klärung der Einzelfälle, werden wir diese mit den Städten und Kommunen besprechen und gemeinsam nach Lösungen suchen.
Wir hoffen auf Ihr Verständnis für diese außergewöhnliche Situation und stehen Ihnen für Fragen am Montag in Ihren Einrichtungen zur Verfügung.
Stephanie Kißmann
Leitung Kindertageseinrichtungen
Jugendhilfe Werne
Hallo und willkommen auf der Homepage der Kindertageseinrichtungen der Jugendhilfe Werne
Hier finden Sie alle Informationen über unsere Standorte, unsere Vorstellungen zur Betreuung Ihrer Kinder, die Beratungs- und Bildungsangebote für Erwachsene, Termine, Formulare zum Download, Fotos, Öffnungszeiten, Ihre AnsprechpartnerInnen- kurz, alles rund um die Betreuung von Kindern und ihrer Familien auf einen "klick".
Ihre Stephanie Kißmann